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- W1849663005 abstract "In einer prospektiven Studie wurden Daten zur Unfallschwere und Verletzungen nachAuffahrunfallen im sogenannten Niedergeschwindigkeitsbereich erhoben. Dafurwurden 22 Unfalle mit 32 Insassen ausgewertet. Dabei standen zwei Fragen imVordergrund: 1. Wie und welche Befunde werden in praxi von den behandelndenArzten erhoben? 2. In welchem Bereich der Geschwindigkeitsanderung ∆v desFahrzeuges der Patienten liegen diese Unfalle?Das Beschwerdebild, das u.a. als HWS-Distorsion bezeichnet wird, tritt haufig alsalleinige Verletzung nach Auffahrunfallen mit geringer Geschwindigkeitsanderungauf. Bei 32 Personen, die einen derartigen Unfall erlitten und ein Krankenhausaufgesucht hatten, wurden, mit deren schriftlichem Einverstandnis, die erhobenenBefunde der behandelnden Arzte ausgewertet und nach der Klassifikation derQuebec Task Force (QTF) eingeteilt. Die Fahrzeugschaden wurden besichtigt undfotographisch dokumentiert sowie die Sitzposition wahrend des Unfalls rekonstruiert.Dabei wurden diverse Sitzparameter, der horizontale und vertikale Abstand zwischenKopf und Kopfstutze bestimmt. Bei der Befragung der Patienten wurden neben denBasisdaten Alter, Geschlecht, Korperlange und Gewicht, die Beschwerden imBereich der HWS ermittelt. Nach ca. einem halben Jahr wurden die Patienten zumVerlauf der Beschwerden und Entschadigungszahlungen befragt. In einigen Fallenwurden entsprechende Versicherungsakten eingesehen.Die Geschwindigkeitsanderung ∆ v des gestosenen Fahrzeuges wird heute alsverletzungsmechanisch relevanter Parameter bei derartigen Unfallen angesehen.Dieser wurde nach zwei rechnerischen Verfahren aufgrund derFahrzeugbeschadigung des gestosenen Fahrzeuges abgeschatzt.Die Geschwindigkeitsanderung der untersuchten Unfalle lag zwischen 6 und 17km/h. Bereits bei niedrigen Geschwindigkeiten zwischen 6 und 9 km/h traten initialeBeschwerden auf, die die Betroffenen veranlasten, einen Arzt aufzusuchen. ImBereich zwischen 6 und 12 km/h kam es in zwei Fallen zu reversiblenneurologischen Defiziten. Schwerere Verletzungen, wie z.B. Frakturen oderInstabilitaten der HWS, konnten in keinem Fall radiologisch nachgewiesen werden.Trotz nicht objektivierbarer Beschwerden wurde von den untersuchenden Arzten oftdie Diagnose HWS-Distorsion gestellt.Die wesentlichen Ergebnisse dieser Arbeit sind:- Hohere ∆v verursachen im Mittel schwerwiegendere Verletzungen nach QTF.- Hohere ∆v verursachen im Mittel eher Kopfschmerzen.- Dem schmerzfreien Intervall ist bei der Einstufung der Verletzung nicht dieBedeutung zuzuweisen, die es in der Einteilung nach Erdmann erfahrt.- Bei zunehmenden Abstanden zwischen Kopf und Kopfstutze in der Horizontalennimmt die durchschnittliche Verletzungsschwere zu.- In der Vertikalen findet sich kein Zusammenhang zwischen dem Abstand Kopf -Kopfstutze und der Verletzungsschwere.- Die mittlere Dauer der Beschwerden nimmt bei schweren Verletzungen zu,uberstieg aber in der Regel auch bei Verletzungen, die nach QTF 2 eingestuftwurden, 3 Wochen nicht.- Fur die hier untersuchten Verletzungen wurden von den VersicherungenSchmerzensgelder in Hohe von 200.- DM bis zu 1800.- DM gezahlt. Die Hohehangt offensichtlich nicht mit der Verletzungsschwere nach QTF zusammen.- Bei schwereren stosenden Fahrzeugen und bei einem groseren Quotienten ausGewicht des stosenden durch das Gewicht des gestosenen Fahrzeuges sind dieVerletzungen schwerer.- Im Unterschied zu anderen Studien zeigte sich kein Zusammenhang zwischender Schwere der Verletzung und dem Geschlecht.- Es findet sich kein Zusammenhang zwischen dem Alter und derVerletzungsschwere.- Die Stoserwartung reduziert die Verletzungsschwere, d.h. bei Personen, die aufden Unfall vorbereitet waren, weil sie den Unfallgegner im Ruckspiegel habenkommen sehen, war die Verletzung im Mittel weniger stark ausgepragt.Daraus last sich zusammenfassen, das eine geringe ∆v, ein geringer Abstand zurKopfstutze, ein schweres Auto, ein leichter Unfallgegner und eine Vorbereitung aufden Anprall zu einer schwacheren Auspragung der typischen Beschwerden nachAuffahrunfallen fuhrt.Die Einteilung der initialen Beschwerden sollte durch ein transparentes,nachvollziehbares System erfolgen, wie es die Quebec Task Force entwickelt hat, dakomplexere Einteilungen wie die von Erdmann weder den behandelnden Arzten inihrem vollen Umfang bekannt sind noch eine grosere klinische und forensischeRelevanz haben." @default.
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