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- W2069893459 abstract "Nach zehn Jahren Erfahrungen mit der Dayton-Verfassung überwog letztendlich auch in den politischen Spitzen der internationalen Gemeinschaft die Meinung, dass Bosnien und Herzegowina ohne umfassende Reformen kein demokratischer und effizienter Staat werden könne. So schlug nach zahlreichen Aufrufen internationaler und einheimischer Reformkräfte anlässlich des zehnten Jahrestages des Friedensabkommens von Dayton Ende März dieses Jahres die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina der Parlamentarischen Versammlung als Verfassungsgeber vor, die Verfassungsänderungen über die Befugnisse der Institutionen von Bosnien und Herzegowina, der Parlamentarischen Versammlung, der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina und des Ministerrates zu verabschieden. Wie die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina erklärte, sollen durch die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen die Befugnisse der gesamtstaatlichen Organe gestärkt, die verfassungsrechtliche Regelung in Bezug auf ihre Zusammensetzung und Kompetenzen neu definiert sowie die Entscheidungsverfahren der grundlegenden gesamtstaatlichen Organe reformiert werden. In der ersten Phase der Verfassungsreform sollen vorrangig klassische staatliche Kompetenzen, vor allem auf den Gebieten Verteidigung, Sicherheit und Justiz, von den Entitäten auf Bosnien und Herzegowina als Gesamtstaat übertragen werden. Parallel dazu soll die Stellung des Repräsentantenhauses als Vertretungsorgan des antizipativen bosnisch-herzegowinischen Demos – bei gleichzeitiger Beschneidung der Befugnisse der Völkerkammer als institutionelle Vertretung der Bosniaken, Kroaten und Serben als konstitutive Völker – und des Ministerrates als zentrales Organ der Exekutive, der entscheidend zur Effizienz und Rationalisierung des Gesamtstaates beitragen soll, gestärkt werden – bei gleichzeitiger Einschränkung der Kompetenzen der Präsidentschaft. Nach den vorgesehenen Verfassungsänderungen sollen auch alle Verbindlichkeiten, die sich auf die Europäische Union beziehen, ausschließlich unter den Zuständigkeitsbereich der gesamtstaatlichen Institutionen fallen, damit Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Entitäten und dem Gesamtstaat sowie politische Blockaden bei der Umsetzung von Verbindlichkeiten im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess leichter vermieden werden können. Obwohl sich die internationale Gemeinschaft dezidiert für die vorgeschlagene Verfassungsreform ausgesprochen und auch die Mehrheit der im Parlament vertretenen Parteien mit einer gemeinsamen Erklärung den Verfassungsänderungen zugestimmt hatte, konnte sich das Repräsentantenhaus nicht zur notwendigen Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder für die Verabschiedung der vorgeschlagenen Verfassungsreformen durchringen. Auch nach den Herbstwahlen, bei denen hauptsächlich nur eine Umgruppierung der nationalistischen Parteien stattfand, herrscht auf der politischen Szene eine ausgesprochene Polarisation vor, so dass die Parteioligarchien trotz intensiver Intervention der internationalen Gemeinschaft nicht den politischen Willen zur Unterstützung des Beginns der Verfassungsreform vermögen. Nach dem erfolglosen Versuch, die beantragten Verfassungsänderungen im Jahr 2006 zu beschließen, ist es offensichtlich, dass die Verfassungsreform auch im Jahre 2007 im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der heimischen und internationalen Öffentlichkeit stehen wird." @default.
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