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- W3172351653 abstract "Für die Kapitel 1 (Hinweise zur Anwendung der Leitlinie/Haftungsausschluss), 3 (Finanzierung), 4 (Gegenstand und Ziele der Leitlinie), 5 (Patientenzielgruppe und zu behandelnde Fragestellungen) und 6 (Zielgruppe dieser Leitlinie) siehe Langfassung der Leitlinie. Die in diesem Werk verwandten Personen- und Berufsbezeichnungen sind, auch wenn sie nur in einer Form auftreten, gleichwertig auf beide Geschlechter bezogen. Alle Dokumente finden Sie in aktueller Version auf folgender Seite: https://debm.charite.de/ Trotz einiger Nachteile ist der Psoriasis Area and Severity Index (PASI), der erstmals 1978 als Endpunkt in einer Retinoidstudie eingeführt wurde, das am besten etablierte Instrument zur Erfassung der Schwere von Hautsymptomen bei Psoriasispatienten [1]. Ein weiteres Instrument, das in der täglichen Versorgung eine rasche Bestimmung des Schweregrades einer Psoriasis vulgaris ermöglicht, ist die sogenannte standardisierte globale Einschätzung des Arztes (Physician Global Assessment; PGA). Es existieren verschiedene PGA mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Skalen. Eine weitere Möglichkeit zur Erfassung der Krankheitsschwere ist die sogenannte Body Surface Area (BSA), eine Schätzung des Prozentsatzes der erkrankten Körperoberfläche [2]. Daneben ist die gesundheitsbezogene Lebensqualität (Health-related Quality of Life; HRQoL) eine wichtige Zielgröße, die zur Erfassung der Krankheitsschwere aber auch als Endpunkt in klinischen Studien eingesetzt wird. Um die Auswirkungen einer Psoriasis vulgaris auf die HRQoL zu erfassen, wird überwiegend der Dermatology Life Quality Index (DLQI) eingesetzt. Dieser besteht aus einem Fragebogen mit zehn Items zu Symptomen und Gefühlen, Aktivitäten des täglichen Lebens, Freizeit, Arbeit und Schule, persönlichen Beziehungen und durch die Behandlung verursachten Problemen [3]. Die Konstruktvalidität des DLQI wird jedoch in Frage gestellt: Items, die mit der Option „Frage betrifft mich nicht“ beantwortet werden, werden nämlich so bewertet, als hätten sie keine Auswirkungen auf das Leben des Patienten und tragen deshalb keine Punkte zum Gesamtscore bei. Dies führt dazu, dass der Gesamtscore niedriger ausfällt als in bestimmten Fällen zu rechtfertigen ist [4]. Über die oben beschriebenen Instrumente hinaus können weitere Parameter zur Erfassung der Schwere der Erkrankung hilfreich sein. Die Bestimmung des Schweregrades bei der Psoriasis ist ein komplexes Unterfangen, bei dem viele klinische aber auch die gesundheitsbezogene Lebensqualität betreffende Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die vorhandenen Instrumente sind mit diversen Unzulänglichkeiten behaftet und bilden, wie auch häufig von Patienten berichtet, das Gesamtbild des Patienten in seiner Komplexität nicht vollständig ab: „Severity has become defined technically and bureaucratically, in terms of scores derived from instruments like say, PASI, DLQI and Skindex-25. These simply fail to capture the seriousness of psoriasis as experienced by those who have the disease.“ (Mara Maccarone, Ray Jobling, Patient perspective, patient representatives EDF Guidelines 2015). Die aktuell gebräuchlichste Definition des Schweregrades der Psoriasis ist stark beeinflusst durch die in klinischen Studien übliche Einteilung und wurde zuletzt in einem Europäischen Konsensusprojekt im Jahre 2011 umfangreich diskutiert und konsentiert. Das grundsätzliche Ziel jeder Therapie ist die Erscheinungsfreiheit, das heißt die Abwesenheit von kutanen Symptomen der Psoriasis. Jedoch kann dieses Ziel derzeit realistischer Weise nicht bei allen Patienten erreicht werden. Für die erfolgreiche Etablierung von Therapiezielen ist es wichtig, ein Mindestziel zu definieren, dass bei einer Behandlung erreicht werden muss. Wird diese „niedrigste Hürde“ nach einem festgelegten Zeitpunkt nicht erreicht, muss die Therapie angepasst werden. Eine Anpassung kann beispielsweise durch Dosissteigerung, Einleitung einer Kombinationstherapie oder auch durch das Umsetzen auf ein anderes Medikament oder Verfahren erreicht werden. Eine PASI-75-Antwort ist das minimale Therapieziel am Ende der Induktionstherapie der Psoriasis, das im weiteren Verlauf der Behandlung in regelmäßigen Abstanden weiter überprüft werden sollte. In Anbetracht der Tatsache, dass auch höhere Therapieziele wie PASI 90 mit den neuen Antikörpertherapien bei der Mehrheit der behandelten Patienten erreicht werden können und mehr Patienten eine höhere Lebensqualität mit höheren Verbesserungsraten erreichen, wird derzeit eine Diskussion über höhere Therapieziele oder einen absoluten PASI ≤ 3 oder DLQI ≤ 2 geführt. Bei Vorliegen von Kriterien wie einer ausgeprägten Erkrankung von sichtbaren Arealen, ausgeprägten Erkrankung der Kopfhaut, Erkrankung des Genitalbereichs, Erkrankung der Handflächen und Fußsohlen, Onycholyse oder Onychodystrophie von mindestens zwei Fingernägeln, Jucken und damit einhergehendem Kratzen, oder dem Vorliegen therapieresistenter Plaques wird empfohlen, das Erreichen des individuell für diese Form der Beteiligung festgelegte Therapieziel (zum Beispiel unter Verwendung entsprechender Scores wie dem Nail Psoriasis Severity Index (NAPSI)) zu prüfen und die Therapie bei nicht Erreichen entsprechend anzupassen. Für schnell wirkende Medikamente sollte die Überprüfung des Erreichens von Therapiezielen am Ende der Induktionstherapie nach zehn bis zwölf Wochen, bei Medikamenten mit langsam einsetzender Wirkung nach 16 bis 24 Wochen erfolgen. Das genannte Zeitfenster erfasst dabei nicht immer die maximale klinische Wirksamkeit. Während der Erhaltungstherapie findet die Überprüfung in den auch für das Therapiemonitoring empfohlenen Intervallen, in der Regel alle acht bis zwölf Wochen, statt. Die Auswirkungen einer Psoriasis vulgaris auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität können schwerwiegend sein. Obwohl es sich bei der Psoriasis um eine chronische Hautkrankheit handelt, wurde das rasche Erreichen der Erscheinungsfreiheit als entscheidende Zielgröße für Patienten identifiziert [6]. Dabei ist aber zu beachten, dass die Zeit bis zum Wirkungseintritt verschiedener Therapien der Psoriasis je nach Wahl der Therapie variiert [6]. Eine Reihe von systematischen Übersichtsarbeiten berichtet Ergebnisse, die sich für die Berechnung der Zeit bis zum Wirkungseintritt verschiedener Therapien eignen [7-9]. Dies kann zum Beispiel als die Zeit definiert werden, bis 25 % oder 50 % der Patienten eine bestimmte PASI-Antwort oder ACR-Antwort (modifizierte American Rheumatology Kriterien) erreichen. Es gibt kaum Daten, die eine Einschätzung einer für den Patienten akzeptablen Wartezeit bis zum Eintreten des Therapieerfolges ermöglichen. Als ein Model hierfür können Daten von Patienten, die klinische Studien vorzeitig wegen mangelnder Wirksamkeit abbrechen, analysiert werden. Hierbei zeigt sich, dass der stärkste Anstieg der Studienabbrecher wegen mangelnder Wirksamkeit um die Wochen 10–12 auftritt [10]. Werden Sequenzen langsam wirkender Therapien mit niedrigen Ansprechraten eingesetzt, müssen Patienten aber womöglich „lange Wartezeiten“ erdulden, bis eine spürbare, klinisch bedeutsame Verbesserung ihrer gesundheitsbezogenen Lebensqualität eintritt [11]. Für weitere Informationen siehe auch Leitlinienreport (im online supplement und auf www.awmf.org). Diese Leitlinie ist ein Update der Fassung von 2017 „S3-Leitlinie zur Behandlung der Psoriasis vulgaris“ [12, 13]. Die Aktualisierung erfolgte als eine Adaptierung der „EuroGuiDerm Guideline on the systemic treatment of Psoriasis“ von Nast A et al., deren finale Fassung unter https://doi.org/10.1111/jdv.16915 und https://doi.org/10.1111/jdv.16926 veröffentlicht ist und zudem auf der Webseite des European Dermatology Forum (https://www.edf.one/home/Guidelines/EuroGuiDerm-psoriasis-vulgaris.html) zur Verfügung steht (lizenziert unter CC BY NC 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/). Einige Abschnitte der Leitlinie wurden aus den Vorversionen ohne Änderungen übernommen. Die Abschnitte zu Klimatherapie, psychosozialer Therapie, topischer Therapie (eine Anpassung im Hintergrundtext), Fototherapie und Schnittstellendefinition aus der Version von 2015 wurden bezüglich relevanter Anpassungen geprüft und die Gültigkeit verlängert. Diese Abschnitte sind im online supplement als Appendix beigefügt. Standardisierte Begriffe adaptiert von der GRADE Working Group wurden zur einheitlichen Formulierung aller Empfehlungen der neu überarbeiteten Abschnitte verwendet [14], siehe folgende Übersicht. Formulierung der Empfehlungen, adaptiert von [15-18] Jede konsentierte Empfehlung wird in der Leitlinie von einer Box eingerahmt und wie unten dargestellt: die linke Spalte beinhaltet den Inhalt der Empfehlung unter Verwendung der standardisierten Begriffe; die mittlere Spalte zeigt durch Pfeile und farbige Hinterlegung, die Richtung und Stärke der Empfehlung; und die rechte Spalte zeigt die Stärke des Konsenses in der Expertengruppe und die Evidenzbasis (konsensbasiert vs. evidenz- und konsensbasiert). Beispiel einer Empfehlung aus der Langfassung der Leitlinie mit standardisierter Leitliniensprache und Symbolik Der Ausschluss einer TB wird vor Einleitung einer Therapie mit MTX oder einem Biologikum mittels IGRA (Interferon-Gamma-Release-Assays) und einem Röntgenthorax empfohlen. Starker Konsens, konsensbasiert Über die Empfehlungen hinaus sind auch die „Anwendungshinweise“ und (in der Langfassung der Leitlinie) die „Empfehlungen für Laborkontrollen“ von der Expertengruppe als klinischer Konsensuspunkt konsentiert worden („konsensbasiert“). Konsensusprozess/Externer Review/Freigabe durch die Fachgesellschaften/Implementierung Siehe Langfassung der Leitlinie. Aktualisierung/Gültigkeit Eine kontinuierliche Aktualisierung in Anbindung an die Europäische Leitlinie als living guideline ist angestrebt und wird gemäß AWMF-Regelwerk (Version 2.0) mindestens jährlich erfolgen. Ansprechpartner für eine Aktualisierung ist Prof. Dr. med. Alexander Nast (debm01@charite.de). Netzwerk-Metaanalysen lesen und verstehen Von Emilie Sbidian, MD, PhD, und Laurence Le Cleach, MD, PhD Eine Netzwerk-Metaanalyse (NMA) ermöglicht die Schätzung der Effektgrößen für alle paarweisen Vergleiche von Interventionen, die innerhalb eines Netzwerks miteinander verbunden sind – einschließlich derer, die bisher noch nicht in randomisierten kontrollierten Studien (RCT) direkt verglichen wurden. Letztere werden als indirekte Vergleiche bezeichnet. Voraussetzungen für eine methodisch gut durchgeführte Netzwerk-Metaanalyse Siehe Langfassung der Leitlinie. Wie die Ergebnisse einer Netzwerk-Metaanalyse ausgewertet werden Wertvolle Informationen liefern vor allem Grafiken der Netzwerk-Geometrie (Abbildung 1): Jeder Kreis steht für eine unterschiedliche Intervention, und die Größe des Kreises ist proportional zur Anzahl der eingeschlossenen Teilnehmer. Jede Linie stellt wiederum einen direkten Vergleich von Interventionen dar, und ihre Größe ist proportional zur Anzahl der Studien, in denen dieser Vergleich untersucht wird. Darüber hinaus zeigen Forest-Plots (Abbildung 2) alle relativen Effekte aus der Netzwerk-Metaanalyse gegenüber Placebo mit 95 %-Konfidenzintervallen. Für einen gegebenen Endpunkt kann für jede Intervention eine sogenannte kumulative Rangkurve gezeichnet werden. Für jeden der möglichen Plätze in einer Rangordnung gibt diese Kurve die kumulative Wahrscheinlichkeit an, dass eine Intervention den jeweiligen Platz einnimmt. Wird die Fläche unter der kumulativen Rangkurve (surface under the cumulative ranking curve; kurz: SUCRA) errechnet, stellt das Ergebnis ein numerisches Gesamtranking (bezüglich des gegebenen Endpunkts) für die jeweilige Intervention dar. Der SUCRA-Wert rangiert von 0 % (wenn sicher ist, dass es sich bezüglich des Endpunkts um die schlechteste Intervention handelt) bis 100 % (wenn sicher ist, dass es sich bezüglich des Endpunkts um die beste Intervention handelt). Allerdings wird im Ranking unter anderem das Ausmaß der Unterschiede in den Effekten zwischen den Interventionen nicht berücksichtigt. Intervention 1 könnte zum Beispiel ein höheres Ranking aufweisen (also eine höhere Wahrscheinlichkeit, als die bessere Intervention klassifiziert zu werden) als Intervention 2, ohne dass sich die Effektivität der beiden Interventionen bezüglich der relevanten Endpunkte signifikant unterscheidet. Abhilfe schaffen kann eine sogenannte Ranking- beziehungsweise League-Tabelle, in der die in der Netzwerk-Metaanalyse generierten Schätzer des relativen Effekts und die dazugehörigen Konfidenzintervalle für alle möglichen Interventionspaare dargestellt werden. In der Abbildung 3 erscheinen die Interventionen in Rangfolge, der Größe des relativen Effekts bezüglich des primären Wirksamkeitsendpunkts folgend. Im unteren Dreieck bedeutet ein relativer Effekt > 1 ein Vorteil gegenüber der Intervention, die weiter links steht. Bei Auswertung der Ergebnisse einer NMA muss immer berücksichtigt werden, dass das Vertrauen in die jeweiligen Effektschätzer je nach Endpunkt und Intervention variieren kann. Darüber hinaus müssen die Ergebnisse immer mit Vorsicht interpretiert werden, je nachdem welche Interventionen und Dosen gepoolt werden und welche Forschungslücken im jeweiligen Bereich bestehen. Zusammenfassung der Netzwerk-Metaanalyse (aus Sbidian et al. 2020) “[…] Auf der Ebene der Wirkstoffgruppen zeigte sich in der Netzwerk-Metaanalyse, dass alle Interventionen (konventionelle Systemtherapeutika, niedermolekulare Wirkstoffe und Biologika) in Bezug auf das Erreichen einer PASI-90-Antwort signifikant wirksamer waren als Placebo. Ebenfalls auf der Wirkstoffgruppenebene waren die biologischen Systemtherapien mit Anti-IL17-, Anti-IL12/23-, Anti-IL23- oder Anti-TNFα-Substanzen signifikant wirksamer in Bezug auf das Erreichen einer PASI-90-Antwort als die niedermolekularen Wirkstoffe und die konventionellen Systemtherapeutika. Auf der Ebene der einzelnen Wirkstoffe zeigten sich Infliximab, alle der Anti-IL17-Substanzen (Ixekizumab, Secukinumab, Bimekizumab und Brodalumab) sowie die Anti-IL23-Substanzen (Risankizumab und Guselkumab, aber nicht Tildrakizumab) signifikant wirksamer als Ustekinumab und drei Anti-TNFα-Substanzen (Adalimumab, Certolizumab und Etanercept), was das Erreichen einer PASI-90-Antwort betrifft. Adalimumab und Ustekinumab waren im Erreichen einer PASI-90-Antwort signifikant wirksamer als Certolizumab und Etanercept. Es zeigte sich kein signifikanter Unterschied zwischen Tofacitinib oder Apremilast und zwischen zwei konventionellen Wirkstoffen: Ciclosporin und Methotrexat. Die Netzwerk-Metaanalyse zeigte außerdem, dass im Vergleich mit Placebo Infliximab, Ixekizumab, Risankizumab, Bimekizumab, Guselkumab, Secukinumab und Brodalumab wirksamer waren als andere Substanzen, was das Erreichen einer PASI-90-Antwort betrifft. Die klinische Wirksamkeit aller sieben Wirkstoffe erwies sich, wie im Folgenden dargestellt, als ähnlich: Infliximab (versus Placebo): relatives Risiko (RR) 29,52; 95 %-Konfidenzintervall (KI) 19,94 bis 43,70; Fläche unter der kumulativen Rangkurve (SUCRA) = 88,5; moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz; Ixekizumab (versus Placebo): RR 28,12; 95 %-KI 23,17 bis 34,12; SUCRA = 88,3; moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz; Risankizumab (versus Placebo): RR 27,67; 95 %-KI 22,86 bis 33,49; SUCRA = 87,5; hohe Vertrauenswürdigkeit der Evidenz; Bimekizumab (versus Placebo): RR 58,64; 95 %-KI 3,72 bis 923,86; SUCRA = 83,5; niedrige Vertrauenswürdigkeit der Evidenz; Guselkumab (versus Placebo): RR 25,84; 95 %-KI 20,90 bis 31,95; SUCRA = 81; moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz; Secukinumab (versus Placebo): RR 23,97; 95 %-KI 20,03 bis 28,70; SUCRA = 75,4; hohe Vertrauenswürdigkeit der Evidenz; Brodalumab (versus Placebo): RR 21,96; 95 %-KI 18,17 bis 26,53; SUCRA = 68,7; moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz. Die Ergebnisse für Bimekizumab (sowie auch für den Tyrosinkinase-2-Inhibitor, Acitretin, Ciclosporin, Fumarsäureester und Methotrexat) bedürfen einer konservativen Auslegung, da diese im Rahmen der Netzwerk-Metaanalyse in nur wenigen Studien evaluiert wurden. Bei keinen der Interventionen fanden wir im Placebovergleich einen signifikanten Unterschied in Bezug auf das Risiko, ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (SAE) zu erleiden. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Analysen hierzu auf einer sehr niedrigen Anzahl von Ereignissen basieren und unser Vertrauen in insgesamt knapp die Hälfte der betreffenden Effektschätzer gering bis sehr gering war, und in die restlichen war unser Vertrauen moderat. Aus diesen Gründen müssen die Ergebnisse mit Vorsicht interpretiert werden und die Erstellung einer Rangliste war nicht möglich. Für andere Effektivitätsendpunkte (PASI 75 und Physician Global Assessment (PGA) 0/1) waren die Ergebnisse denen für PASI 90 ähnlich. […]” Seite 2, Sbidian et al. 2020 [19]. Einleitung und Auswahl einer systemischen Therapie (siehe Empfehlungsbox und Abbildung 4) Konsens, evidenz- und konsensbasiert Starker Konsens, konsensbasiert Starker Konsens, evidenz- und konsensbasiert Starker Konsens, evidenz- und konsensbasiert Bei Vorliegen einer Psoriasis, bei der konventionelle Therapie keinen ausreichenden Therapieerfolg erwarten lässt*, kann die Einleitung einer Therapie mit einem Biologikum mit einem first line label** empfohlen werden. *zum Beispiel besonders schwere Ausprägung (z. B. PASI ≥ 20) oder rasche Verschlechterung oder schwere Beteiligung der Nägel oder des Genitalbereichs oder der Kopfhaut oder besonders hohe Beeinträchtigung der Lebensqualität (zum Beispiel DLQI ≥ 15) **„First line label“ bezieht sich auf die therapeutische Indikation entsprechend der Zulassung der EMA (European Medical Agency). Starker Konsens, konsensbasiert Starker Konsens, evidenz- und konsensbasiert Alle Boxen in den Kapiteln konventionelle Systemtherapie und Biologikatherapie und small molecules zu Anwendungshinweisen wurden mit starkem Konsens verabschiedet. Enthaltungen aufgrund von moderaten oder hohen Interessenkonflikten wurden entsprechend berücksichtigt. Anwendungshinweise [20, 21] Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise [20, 21] Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Dimethylfumarat (DMF) ist ein Prodrug zur oralen Verabreichung; der aktive In-vivo-Anteil ist Monomethylfumarat [22]. Zur Behandlung der Psoriasis ist in Europa ein DMF-haltiges Medikament (Skilarence®) und nur in Deutschland eine Mischung aus DMF und drei Salzen von Ethylhydrogenfumaraten (Fumaderm®) zugelassen. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Methotrexat ist ein Prodrug, das in seinem aktiven in-vivo-Anteil polyglutaminiert ist. Methotrexat sollte vorzugsweise einmal wöchentlich subkutan verabreicht werden, um die Bioverfügbarkeit zu verbessern. Auch um die Patientensicherheit zu erhöhen (da bei oraler Einnahme ein höheres Risiko einer Überdosierung besteht, weil die Patienten dazu neigen, die Tabletten mit größerer Wahrscheinlichkeit täglich anstatt einmal wöchentlich einnehmen), ist die subkutane Therapie zu bevorzugen. Die empfohlene Anfangs- und Erhaltungsdosis beträgt in der Regel 15 mg MTX einmal wöchentlich. Bei unzureichendem Ansprechen kann die Dosis auf bis zu 20 mg MTX einmal wöchentlich erhöht werden. Eine weitere Erhöhung auf bis zu 25 mg MTX ist nur für eine kleine Untergruppe von Patienten von Vorteil. Die subkutane Verabreichung wird bei Patienten mit suboptimalem Ansprechen auf die orale Behandlung empfohlen und kann bei Patienten mit hohem Bedarf als erste Verabreichungsform in Betracht gezogen werden. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich: – Ausschluss Malignome der Haut – Ausschluss aktiver und chronischer Infektionen – Ausschluss Schwangerschaft und Stillzeit – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapital Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) – Untersuchung auf Hypersensitivität, Stoffwechsel-, Magen-Darm- und Nierenerkrankungen/-störungen und Untergewicht – Befragung bezüglich Depressionen und Angstzuständen – Evaluation etwaiger Begleitmedikation: CYP3A4-Induktoren – Laborkontrollen inkl. Schwangerschaftstest (siehe Langfassung der Leitlinie) Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung mit Fokus auf Malignome, Infektionen, Kontrazeption, Depressionen und Angstzustände. ▸ Laborkontrolle nur, wenn diese im Rahmen der Anamnese oder der körperlichen Untersuchung angezeigt ist. ▸ Sichere Kontrazeption. Nach der Behandlung: ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und klinische Untersuchung einschließlich bisher bereits erhaltener Therapien, Malignome, Infektionen (wie Candida-Infektionen), entzündlicher Darmerkrankungen, Depressionen und/oder Suizidgedanken oder suizidalen Verhaltens. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss Malignome der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) – Ausschluss einer Tuberkulose (siehe Kapitel Tuberkulose im 2. Teil) – Ausschluss aktiver Infektionen – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapitel Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) ▸ Sichere Kontrazeption. Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung mit Fokus auf Infekte (insbesondere der oberen Atemwege, Candida, Tuberkulose), Kontrazeption, Symptome von Depressionen oder Suizidgedanken und Anzeichen oder Symptome einer entzündlichen Darmerkrankung. Nach der Behandlung: ▸ Nach Absetzen einer Therapie mit Brodalumab sollte die Nachverfolgung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung erfolgen. ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie mit einem Biologikum siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und klinische Untersuchung sollten sich auf bisher bereits erhaltene Therapien, Malignome, Infektionen, kongestive Herzinsuffizienz und neurologische Erkrankungen oder Symptome konzentrieren. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss Malignome der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) – Ausschluss einer Tuberkulose (siehe Kapitel Tuberkulose im 2. Teil) – Ausschluss aktiver Infektionen – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapitel Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) ▸ Beratung bezüglich Kontrazeption (siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil). Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Klinische Untersuchung sollte sich auf Lymphadenopathie, Malignome (insbesondere Malignome der Haut), prämaligne Läsionen, Risikofaktoren für schwere Infektionen, kongestive Herzinsuffizienz und neurologische Symptome konzentrieren. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss von Malignomen der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) ▸ Beratung bezüglich Kontrazeption (siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil). Nach der Behandlung: ▸ Nach Absetzen einer Therapie mit Certolizumab – pegol sollte die Nachverfolgung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung erfolgen. ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie mit einem Biologikum siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich bisher bereits erhaltener Therapien, Malignome, Infektionen (z.B. Candidose), chronisch entzündlicher Darmerkrankungen. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss Malignome der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) – Ausschluss einer Tuberkulose (siehe Kapitel Tuberkulose im 2. Teil) – Ausschluss aktiver Infektionen – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapitel Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) ▸ Sichere Kontrazeption. Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung mit Fokus auf Infekte (insbesondere der oberen Atemwege, Candida, Tuberkulose), Kontrazeption, Anzeichen oder Symptome einer entzündlichen Darmerkrankung. Nach der Behandlung: ▸ Nach Absetzen einer Therapie mit Ixekizumab sollte die Nachverfolgung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung erfolgen. ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie mit einem Biologikum siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich bisher bereits erhaltener Therapien, Malignome, Infektionen. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss Malignome der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) – Ausschluss einer Tuberkulose (siehe Kapitel Tuberkulose im 2. Teil) – Ausschluss aktiver Infektionen – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapitel Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) ▸ Sichere Kontrazeption. Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich Infektionen (u.a. Kontrolle auf Anzeichen und Symptome von Tuberkulose). ▸ Sichere Kontrazeption. Nach der Behandlung: ▸ Nach Absetzen einer Therapie mit Risankizumab sollte die Nachverfolgung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung erfolgen. ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie mit einem Biologikum (siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil). Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich bisher bereits erhaltener Therapien, Malignome, Infektionen (wie Candidosen), chronisch entzündlicher Darmerkrankungen. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss Malignome der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) – Ausschluss einer Tuberkulose (siehe Kapitel Tuberkulose im 2. Teil) – Ausschluss aktiver Infektionen – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapitel Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) ▸ Sichere Kontrazeption. Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (wie zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung mit Fokus auf Infekte (insb. der oberen Atemwege, Candida, Tuberkulose), Kontrazeption, Anzeichen oder Symptome einer entzündlichen Darmerkrankung. Nach der Behandlung: ▸ Nach Absetzen einer Therapie mit Secukinumab sollte die Nachverfolgung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung erfolgen. ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie mit einem Biologikum siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich bisher erhaltener Therapien, Malignome, Infektionen. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss Malignome der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) – Ausschluss einer Tuberkulose (siehe Kapitel Tuberkulose im 2. Teil) – Ausschluss aktiver Infektionen – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapitel Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) ▸ Sichere Kontrazeption. Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (wie zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich Infektionen (u.a. Kontrolle auf Anzeichen und Symptome von Tuberkulose). ▸ Sichere Kontrazeption. Nach der Behandlung: ▸ Nach Absetzen einer Therapie mit Tildrakizumab sollte die Nachverfolgung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung erfolgen. ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie mit einem Biologikum siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Anwendungshinweise Vor der Behandlung: ▸ Meldung des Patienten an ein Psoriasisregister prüfen. ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich bisher bereits erhaltener Therapien, Malignome, Infektionen. ▸ Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören außerdem: – Ausschluss Malignome der Haut – Untersuchung auf Lymphadenopathie – Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie) – Ausschluss einer Tuberkulose (siehe Kapitel Tuberkulose im 2. Teil) – Ausschluss aktiver Infektionen – Prüfen des Impfstatus (siehe Kapitel Impfungen in der Langfassung der Leitlinie) ▸ Sichere Kontrazeption. Während der Behandlung: ▸ Objektive Erfassung des Schweregrades der Psoriasis (wie zum Beispiel durch PASI/BSA/PGA; Arthritis). ▸ Bestimmung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (zum Beispiel durch DLQI/Skindex-29 oder -17). ▸ Laborkontrollen (siehe Langfassung der Leitlinie). ▸ Anamnese und körperliche Untersuchung einschließlich Infektionen (u.a. Kontrolle auf Anzeichen und Symptome von Tuberkulose). ▸ Sichere Kontrazeption. Nach der Behandlung: ▸ Nach Absetzen einer Therapie mit Ustekinumab sollte die Nachverfolgung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung erfolgen. ▸ Für Informationen über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Verhütung unmittelbar nach Absetzen der Therapie mit einem Biologikum siehe Kapitel Kinderwunsch/Schwangerschaft im 2. Teil. Für die Unterkapitel „Empfehlungen für Laborkontrollen“, „unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, „besondere Aspekte während der Behandlung“, „wichtige Kontraindikationen“ und „Arzneimittelinteraktionen“ siehe Langfassung der Leitlinie. Für die Kapitel „Biosimilars“ und „Neu zugelassene Medikamente und Behandlungen in der Pipeline“ siehe Langfassung der Leitlinie. Die Entwicklung der EuroGuiDerm-Leitlinie wurde durch das European Forum of Dermatology finanziert. Die deutsche Adaptation wurde durch die Deutsche Dermatologische Gesellschaft finanziert. Für die Autoren der deutschen Version: Siehe Leitlinienreport der deutschen Adaption auf www.awmf.org. Für die Autoren der EuroGuiDerm Version: Siehe Methods Report EuroGuiDerm Guideline (Dressler C, Avila Valle G, Jacubzyk R, Nast A. EuroGuiDerm Guideline on the systemic treatment of psoriasis vulgaris – methods & evidence report. Available on: https://www.edf.one/dam/jcr:581ca078-fc26-4b9a-8aa4-2b8c7bfa1fc9/A_Methods_report_Aug_2020.pdf [Last accessed: January 26, 2021])" @default.
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