Matches in SemOpenAlex for { <https://semopenalex.org/work/W4387004515> ?p ?o ?g. }
Showing items 1 to 40 of
40
with 100 items per page.
- W4387004515 endingPage "187" @default.
- W4387004515 startingPage "169" @default.
- W4387004515 abstract "Die anzuzeigende Neuerscheinung, eine Würzburger, von Oliver Remien betreute Dissertation, beschäftigt sich mit einer Thematik, die dem Versicherungsrechtler wohlvertraut ist: Es geht um die Frage, welche Rechtsfolgen die Verletzung einer verbraucherschützenden Informationspflicht nach sich zieht. Für den Versicherungssektor hat der Gesetzgeber der VVG-Reform hierzu in §§ 8, 9 VVG eigene Regeln aufgestellt, die für die Lebensversicherung in § 152 Abs. 1, 2 VVG teils modifiziert werden. Um diese Spezialregelungen geht es der Autorin freilich nicht; sie nimmt vielmehr die allgemeinen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und bei sonstigen Fernabsatzverträgen in den Blick. Diese Pflichten sind im Kern europarechtlich geprägt, und zwar insbesondere durch die Verbraucherrechte-Richtlinie (in der die Fernabsatzrichtlinie I aufgegangen ist) und die E‑Commerce-Richtlinie. Erstere enthält eine Bereichsausnahme für Versicherungsverträge (umgesetzt in § 312 Abs. 6 BGB), so dass etwa die Informationspflichten gem. § 312d i. V. m. Art. 246a, 246b EGBGB – denen sich die Autorin (S. 118 ff.) ausführlich widmet – im Versicherungssektor nicht bestehen. Hingegen gilt die E‑Commerce-Richtlinie teilweise auch dort (umgesetzt in § 312j Abs. 5 S. 2 BGB). Dies betrifft namentlich die sog. Button-Lösung in § 312j Abs. 3 S. 2 BGB mit der scharfen Sanktion des dortigen Abs. 4, wonach bei einem Verstoß kein Vertrag zustande kommt. Es geht um in der sehr lehrreichen Entscheidung um Grundfragen der Vertragsauslegung sowie um die Rechtsfolgen einer Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB). Vereinfacht läßt sich der Sachverhalt wie folgt darstellen: Der Kl. veräußert an den Bekl. (sämtliche) Geschäftsanteile an einem Unternehmen (das Trägergesellschaft für ein bestimmtes Bauprojekt war). Für den Erwerb sollten der Klägerin von den Beklagten als Gesamtschuldnern die Aufwendungen erstattet werden, die sie bisher finanziert hatte. Diese werden in dem Vertrag auch genau beziffert. Tatsächlich waren Sie aber zu niedrig bemessen, weil der für den Kauf eines Grundstücks angesetzte Betrag um ca. 1 Mio DM zu niedrig angesetzt war. Die Kl. macht diese Differenz jetzt geltend. Der BGH verneint zunächst das Zustandekommen eines Vertrags zum erhöhten Preis. Ähnlich wie in den Fällen des Kurswertirrtums fragt sich der Senat zunächst, ob man nicht bereits im Wege der Auslegung zur Vereinbarung der höheren Gegenleistung kommt (falsa demonstratio), weil nicht zu einem bestimmten Preis, sondern zu einer bestimmten Kalkulationsgrundlage kontrahiert wurde und die Summenangabe nur eine unschädliche übereinstimmende Falschbezeichnung ist. Dies wird zu Recht abgelehnt: I.d.R ist die Berechnungsgrundlage nicht Gegenstand der vertraglichen Einigung und kann auch nicht (als einseitiges Motiv) zum Gegenstand der Willenserklärung erhoben werden, weil sie den anderen Teil nicht zu interessieren braucht, weil für ihn nur der Endpreis als solcher von Bedeutung ist. So kann insbesondere in den Fällen des sog. Kurswertirrtums (z.B. Verkauf eines Wertpapiers zu einem bestimmten Preis in der Annahme, es handele sich um den Börsenkurs) nicht ein Vertragsschluß zum tatsächlichen Tageskurs bzw. die Anfechtbarkeit wegen Inhaltsirrtums bejaht werden." @default.
- W4387004515 created "2023-09-26" @default.
- W4387004515 creator A5092932994 @default.
- W4387004515 date "2023-08-31" @default.
- W4387004515 modified "2023-10-06" @default.
- W4387004515 title "Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflicht und des verbleibenden Vertrauensschadens bei Vertragsabschluss" @default.
- W4387004515 doi "https://doi.org/10.35227/hylr.2023.5.34.3.169" @default.
- W4387004515 hasPublicationYear "2023" @default.
- W4387004515 type Work @default.
- W4387004515 citedByCount "0" @default.
- W4387004515 crossrefType "journal-article" @default.
- W4387004515 hasAuthorship W4387004515A5092932994 @default.
- W4387004515 hasConcept C121332964 @default.
- W4387004515 hasConcept C138885662 @default.
- W4387004515 hasConcept C15708023 @default.
- W4387004515 hasConcept C17744445 @default.
- W4387004515 hasConceptScore W4387004515C121332964 @default.
- W4387004515 hasConceptScore W4387004515C138885662 @default.
- W4387004515 hasConceptScore W4387004515C15708023 @default.
- W4387004515 hasConceptScore W4387004515C17744445 @default.
- W4387004515 hasIssue "3" @default.
- W4387004515 hasLocation W43870045151 @default.
- W4387004515 hasOpenAccess W4387004515 @default.
- W4387004515 hasPrimaryLocation W43870045151 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W2740647293 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W2748952813 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W2899084033 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W2902782467 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W2935759653 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W3105167352 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W54078636 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W1501425562 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W2954470139 @default.
- W4387004515 hasRelatedWork W3084825885 @default.
- W4387004515 hasVolume "34" @default.
- W4387004515 isParatext "false" @default.
- W4387004515 isRetracted "false" @default.
- W4387004515 workType "article" @default.